Warum verschicken die Banken derzeit an ihre Kunden Anträge auf Einbehalt der Kirchensteuer? Jeder Steuerbürger, der bei einer Bank Kapitalerträge erzielt, bekommt von diesen Einrichtungen ein Schreiben zugesandt, das ein Antragsformular auf Einbehalt der Kirchensteuer und allgemeine Hinweise zu dem Antrag enthält. Wer der Bank seine Konfession mitteilt, ermöglicht es, dass die Bank bereits die Kirchensteuer als Zuschlag zur Abgeltungssteuer einbehält und abführt. Diese Kapitaleinkünfte sind damit abschließend besteuert und brauchen in der Steuererklärung nicht mehr angegeben zu werden. Dies ist eine Entlastung für den Steuerbürger, weil die aufwendige Erklärung der Kapitalerträge in der Steuererklärung nicht mehr notwendig ist. Was ...
Was ändert sich?
Am 1. Januar 2009 tritt die Abgeltungssteuer in Kraft