Luxemburg (DT/KNA) Arbeitgeber sind nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht verpflichtet, Arbeitnehmerinnen im Mutterschutz ihr Gehalt inklusive aller Zulagen weiterzuzahlen. Es gebe gemäß dem EU-Recht keinen Anspruch auf solche Zulagen, die mit bestimmten Tätigkeiten verknüpft seien, urteilte der EuGH am Donnerstag in Luxemburg. Anders sei es dagegen mit Zulagen, die etwa wegen der Dauer der Betriebszugehörigkeit oder der beruflichen Qualifikation gezahlt würden. Den EU-Staaten stehe es zudem frei, günstigere Regelungen für die Arbeitnehmerinnen festzulegen.
Urteil zum Mutterschutz
Europäischer Gerichtshof: Kein Anspruch auf alle Zulagen