Seit Jahrzehnten ist es ein Streitpunkt: Sind die Beamten im Ruhestand besser gestellt oder haben Rentner den einen oder anderen Vorteil? Der Unterschied in der Altersversorgung ist schon deswegen groß, weil sich die Pension bei den Beamten am Verdienst in den letzten Dienstjahren bemisst. Das Ruhegeld der Staatsdiener wird aus den laufenden Einnahmen von Bund und Ländern finanziert. In der gesetzlichen Rentenversicherung gilt dagegen das so genannte Äquivalenzprinzip, das heißt, nur wer hohe Summen über einen längeren Zeitraum einzahlt, bekommt im Alter eine entsprechend hohe Rente – und umgekehrt. Nach 40 Dienstjahren verabschieden sich Beamte in Deutschland in den Ruhestand. Als Pension erhalten sie maximal 71,75 Prozent des ...
Schere beim Altersgeld klafft weiter auseinander
Der Pensionsanspruch wächst mit jedem Dienstjahr. Von Robert Luchs