Liegt Euro-Rebell Peter Gauweiler (CSU) richtig: Das die europarechtlichen Bedenken des Bundesverfassungsgerichts zurückweisende Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sei eine „Kriegserklärung“? Denn alle mehr oder weniger vorsichtig-provokativ formulierten Rechtsfragen des Karlsruher Gerichts, das die geplanten Käufe von Staatsanleihen notleidender Euro-Staaten durch die EZB als europarechtlich sehr zweifelhaft einordnete, wurden von den Luxemburger Richtern soeben als unbegründet zurückgewiesen. Doch hat jetzt Karlsruhe das letzte Wort.
Ökonomie und Recht
Der Europäischer Gerichtshof erklärt Staatsanleihenkäufe der EZB von notleidenden Eurostaaten für zulässig