Herr Prälat Neher, nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts sehen sich alle Seiten als Sieger. Welche Bilanz ziehen Sie? Zunächst ist wichtig, dass das Bundesarbeitsgericht das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen grundsätzlich bestätigt hat, die Arbeitsrechtsregelungen in einem eigenen Verfahren selbst zu definieren. Das zweite ist, dass es kein Recht auf Streik gibt, wenn paritätisch besetzte Kommissionen und ein entsprechendes Schlichtungsverfahren bestehen und die Ergebnisse dann auch verbindlich für die Einrichtungen gelten. Das Urteil macht aber auch klar: Wenn eine Einrichtung oder ein Träger von den Regelungen des Dritten Weges und den konkreten Arbeitsrechtsregelungen der Caritas abweicht, dann besteht kein Schutz vor Streik, ...
Mitarbeiter bejahen Verfahren
Urteil zum Dritten Weg: Interview mit Caritas-Präsident Prälat Peter Neher Von Clemens Mann