Was kann – gemäß unserer Verfassung – ein vernünftiger Grund sein, um ein Tier zu töten? Mit dieser Frage befasst sich derzeit das Bundesverwaltungsgericht. Nachdem die Bundesregierung das Schreddern männlicher Küken schon seit längerer Zeit verbieten wollte, hatte 2013 das Land Niedersachsen im Alleingang die grausame Praxis verboten. In den ersten Instanzen konnten die Geflügelkonzerne noch ihre Interessen durchsetzen. Das nun zu erwartende Urteil hat daher einen Grundsatzcharakter. Zu prüfen ist letztlich, wieviel Leid unter ökonomischen Erwägungen zulässig ist. Wie stark wiegt also der betäubungslose Tod von jährlich 45 Millionen Jungtieren?
Wirtschaft und Soziales
Küken sind keine Objekte
Ist ethisch zu rechtfertigen, Küken aus ökonomischen Gründen zu schreddern? Eine Analyse. Von Björn Hayer