Nach der Entscheidung des zehnten Senats des Bundesarbeitsgerichts ist das Einheitsprinzip „Ein Betrieb. Ein Tarifvertrag“ Geschichte. Vorerst zumindest, denn in seltenem Gleichklang appellieren sowohl der Deutsche Gewerkschaftsbund als auch der Arbeitgeberverband an die Politik, die „gesetzliche Lücke“ zu schließen und die Tarifeinheit wiederherzustellen. Der DGB befürchtet wohl, dass die schleichende Erosion des Machtgefüges großer Einheitsgewerkschaften durch den Richterspruch noch beschleunigt werde, die Arbeitgeber befürchten eine wachsende Anzahl kostspieliger Tarifauseinandersetzungen und Streiks.
Kommentar: Tarife flexibler handhaben
Von Tobias Müller