Die aktuellen arbeitsrechtlichen Urteile von Europäischem Gerichtshof (EuGH) und Bundesarbeitsgericht (BAG) sind von höchster Bedeutung für das kirchliche Arbeitsrecht und insbesondere für Caritas und Diakonie, unter deren Dächern rund 1,15 Mio. Menschen in Deutschland angestellt sind. Vor allem diese sind im Folgenden im Blick. Wie erwartet entschied das Bundesarbeitsgericht am 25.10.2018 im Fall „Egenberger“ (8 AZR 501/14 ) in Übereinstimmung mit dem EuGH-Urteil vom 17.04.2018 (C-414/15) für die Klägerin. Sie sah sich in einem Bewerbungsverfahren für eine Referentenstelle bei der Diakonie aufgrund ihrer fehlenden christlichen Religionszugehörigkeit benachteiligt und abgelehnt. Die Diakonie muss ihr nun als Entschädigung ...
Kolumne: Über das Verhältnis von Ethos und Beruf
Christliches Ethos als Dienst der Kirche zu verwirklichen und zu reflektieren, ist eine Kernaufgabe. Von Klaus Baumann