Vor einem Jahr hat das Bundesverfassungsgericht die Vorschriften des Sozialgesetzbuches II („Hartz-IV-Gesetz“) zu den Regelsätzen als verfassungswidrig verworfen. Was in dem darüber ausgebrochenen Medienrummel und Getöse der Interessengruppen jedoch zunächst einmal unterging: Gerügt hatten die Richter nicht die Höhe der Sätze, sondern deren Berechnung. Diese Ohrfeige aber war schallend: Dem Gesetzgeber wurden Intransparenz und Willkür vorgeworfen, die Richter sprachen von „freihändigen Setzungen“ und „Schätzungen ins Blaue hinein“.
Kolumne: Hartz IV und die Gerechtigkeit
Von Arnd Küppers