1920 wurde das Betriebsrätegesetz verabschiedet, das vor 100 Jahren in Deutschland eine Mitbestimmung in Betrieben und Mitwirkung von Arbeitnehmervertretern in Aufsichtsräten von Großunternehmen ermöglichte. Während des Nationalsozialismus wurde diese Arbeitnehmerpartizipation durch das „Führerprinzip“ ersetzt. Nach 1945 wurde die Mitbestimmung nicht nur wieder eingeführt, sondern vor allem in der Montanmitbestimmung ausgeweitet. 1972 wurden die Befugnisse der Betriebsräte erweitert und 1976 die Unternehmensmitbestimmung verstärkt.
Mönchengladbach
Kolumne: Der Betriebsrat im Digital-Zeitalter
Seit 100 Jahren gibt es Betriebsräte