Die Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit ist ein in unserem Grundgesetz verankertes Grundrecht und dient dem Zweck der freien Meinungsäußerung und öffentlichen Meinungsbildung. In jeder Demokratie ist dieses Recht ein besonders hohes Gut. Auch die EU-Grundrechte-Charta und die Europäische Menschenrechtskonvention schützen daher selbstverständlich das Recht auf Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit explizit.
Kolumne
Blockieren ist nicht demonstrieren
Der Rechtsstaat darf nicht vor gewalttätigen Demonstrationen einknicken und sich geschlagen geben.