Immer wieder schließt Deutschland wirtschaftliche und politische Verträge mit Regierungen ab, die die Menschenrechte verletzen. Ist diesbezüglich moralisches Unbehagen berechtigt? In der Außenpolitik werden moralische Kriterien von vielen Regierungen den wirtschaftlichen und machtpolitischen Interessen untergeordnet. So ist es auch bei den Menschenrechten. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich hingegen im Grundgesetz dazu verpflichtet, die Würde des Menschen zu achten und zu schützen (Art 1, Abs. 1 GG). „Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“ (Art 1, Abs. 2 GG). Eine ...