In den vergangenen Wochen bewies eine hochrangige Institution ein noch höheres ethisches Verantwortungsbewusstsein: der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Diesen hat der Gesetzgeber mit der Aufgabe betraut, den Leistungskatalog der Krankenkassen nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu konkretisieren. Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassenen Richtlinien sind für alle gesetzlich Krankenversicherten und Akteure in der Gesetzlichen Krankenversicherung rechtlich bindend. In einem bisher einzigartigen Vorgang hat der Gemeinsame Bundesausschuss eine Entscheidung gewissermaßen an ...
Kolume
Zivilcourage als Hoffnungszeichen
Konkretisierung des Leistungskatalogs der Krankenkassen nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse. Von Klaus Baumann