Rom-Luxemburg (DT/KAP) Italien muss möglicherweise eine nicht erhobene Immobiliensteuer für kirchliche Einrichtungen nachträglich einziehen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte am Dienstag eine Entscheidung der EU-Kommission vom Dezember 2012, von der Rückforderung abzusehen, für nichtig. Da die Kommission in der Steuerbefreiung eine rechtswidrige staatliche Beihilfe erkannt habe, sei eine Rückforderung eine logische und normale Folge, hieß es in der Pressemitteilung zum Urteil der Luxemburger Richter. Die Kommission hätte deren Möglichkeit prüfen müssen.