Stuttgart (DT/KNA) Hinterbliebene einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit einem Beamten haben nach einem Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts Anspruch auf Witwergeld. Nach der in dieser Woche veröffentlichten Entscheidung der 4. Kammer des Verwaltungsgerichts ergibt sich der Anspruch aus der Antidiskriminierungsrichtlinie der EU. Der Kläger lebte seit 2001 mit einem Beamten in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Nach dem Tod des Beamten 2005 lehnte der Dienstherr des Beamten es ab, dem Hinterbliebenen Witwergeld zu zahlen. Nach der Gerichtsentscheidung darf es aber keine unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung geben.