Der Gesetzgeber will, dass wir immer länger arbeiten – auch, weil die Lebenserwartung zunimmt. Aber es gibt auch Wege, schon früher aus dem Job auszusteigen. Da gibt es die Altersteilzeit, die mit dem Arbeitgeber vereinbart werden kann. In Rente ab 63 Jahren kann gehen, wer mindestens 35 Versicherungsjahre vorweisen kann. Der vorzeitige Ruhestand aber hat seinen Preis; wer sein Arbeitsende vorziehen möchte, muss in der Regel beim Altersgeld Abschläge in Kauf nehmen. Für jeden früheren Monat beträgt das Minus bei der Rente 0,3 Prozent, also 3,6 Prozent pro Jahr. Das heißt, wer bis 67 Jahre arbeiten muss (Jahrgang 1964 und jünger) muss also mit Abschlägen in Höhe von 14,4 Prozent rechnen. Bei denjenigen, die früher geboren wurden ...
Früher in den Ruhestand
Abschläge müssen in Kauf genommen werden – Behinderte früher in Rente. Von Robert Luchs