Wie immer die Entscheidung über die Reform von Hartz-IV letztlich ausgehen mag, der bisherige Verlauf der nach wie vor auf unerbittliche Konfrontation ausgerichteten Auseinandersetzung ist in mancherlei Hinsicht ein Lehrstück. Zunächst diese Erkenntnis: Seit dem 9. Februar 2009 weiß das politische Berlin, dass die Berechnung der Regelsätze der rund 4,7 Millionen Hartz-IV-Empfänger sowie die Ermittlung der Bildungsleistungen für ihre Kinder verfassungswidrig ist. Doch innerhalb der vom Verfassungsgericht vorgegebenen „Reparaturfrist“ von einem Jahr ist kein politischer Konsens erzielt worden. Eine Schande.
Eine Schande für die Politik
Bei der Bankenrettung ging alles ganz schnell – Der Streit um Hartz-IV zieht sich – Ein Zwischenruf. Von Friedrich Graf von Westphalen