Gerade unter der Perspektive der noch lange Zeit nicht bewältigten Schuldenkrise ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ein Meilenstein. Dies stellen bereits die ersten Leitsätze der Entscheidung klar: Die Rechte des Bürgers der Bundesrepublik werden lediglich gegenüber einem „Substanzverlust“ geschützt, weil Aufgaben und Befugnisse des Bundestages nur mit seiner Zustimmung an „supranationale Einrichtungen“ übertragen werden dürfen. Denn es ist und bleibt das Vorrecht des demokratisch legitimierten Parlaments, dass die Exekutive stets das „Budgetrecht“ des Parlaments achtet. Dieses ist nämlich ein „zentrales Element der demokratischen Willensbildung“.
Ein Urteil und seine Folgen
Anmerkungen zum Karlsruher Richterspruch zur Euro-Rettung Von Friedrich Graf von Westpahlen