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Ein Mindestlohn für Eltern

Die Betreuungsgeld-Debatte bekommt neue Akzente – Vorschlag aus Hessen. Von Jürgen Liminski
Foto: KNA | Eltern wird ein „Mindestlohn“ für ihre Erziehungsarbeit bisher verweigert.

Es gibt zurzeit jeden Tag Gelegenheit, an die Rahmendaten für das Betreuungsgeld zu erinnern. Es geht nur um Jahr zwei und drei des Kindes, es geht außerdem nur um die Kinder, die nicht in einer Krippe betreut werden, und es geht ferner um hundert Euro ab 2013 und 150 Euro ab 2014, Beträge, die in anderen Ländern doppelt und dreimal so hoch sind, etwa in Frankreich und in Norwegen. Weitere Fakten sind: Ein Krippenplatz kostet etwa acht bis zehnmal so viel wie das Betreuungsgeld, nämlich im Schnitt tausend Euro pro Monat, und zu guter Letzt: Es gibt noch gar kein Gesetz, man diskutiert also über das Prinzip. Die bundesweit geführte Debatte, auch am Mittwoch im Bundestag, wird auf emotional hohem Niveau geführt.

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