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EU-Kommission geht gegen „Kirchenprivilegien“ vor

Kommunalsteuerbefreiung für Kirche und andere gemeinnützige Einrichtungen in Italien sei „unzulässige staatliche Beihilfe“

Brüssel/Rom (DT/KAP) Die EU-Kommission geht wegen Steuerprivilegien für die Kirche und andere gemeinnützige Einrichtungen gegen Italien vor. Die vom Land gewährte Kommunalsteuerbefreiung sei eine unzulässige staatliche Beihilfe, entschied die Brüsseler EU-Kommission am Dienstag. Deswegen sei jetzt eine eingehende Prüfung eingeleitet worden. Auch Steuervergünstigungen für kirchliche Einrichtungen und Amateursportvereine stehen nach Einschätzung der EU-Kommission nicht im Einklang mit dem EU-Recht.

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