Brüssel/Rom (DT/KAP) Die EU-Kommission geht wegen Steuerprivilegien für die Kirche und andere gemeinnützige Einrichtungen gegen Italien vor. Die vom Land gewährte Kommunalsteuerbefreiung sei eine unzulässige staatliche Beihilfe, entschied die Brüsseler EU-Kommission am Dienstag. Deswegen sei jetzt eine eingehende Prüfung eingeleitet worden. Auch Steuervergünstigungen für kirchliche Einrichtungen und Amateursportvereine stehen nach Einschätzung der EU-Kommission nicht im Einklang mit dem EU-Recht.
EU-Kommission geht gegen „Kirchenprivilegien“ vor
Kommunalsteuerbefreiung für Kirche und andere gemeinnützige Einrichtungen in Italien sei „unzulässige staatliche Beihilfe“