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EU-Ausländer: Ansprüche sollen begrenzt werden

Berlin (DT/KNA) Im Bundeskabinett soll einem Bericht zufolge in der nächsten Woche ein Gesetzentwurf beschlossen werden, wonach Ausländer aus anderen EU-Staaten, die nicht in Deutschland arbeiten, erst nach fünf Jahren Aufenthalt Sozialhilfe beziehen können. Ein entsprechender Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) sei jetzt zwischen den Ressorts ausverhandelt worden, berichten die Zeitungen der Funke Mediengruppe (Freitag) unter Berufung auf Kreise des Bundesarbeitsministeriums. Die Gesetzespläne sehen den Angaben zufolge vor, dass EU-Bürger künftig von Hartz IV und Sozialhilfe ausgeschlossen sind, wenn sie in Deutschland nicht arbeiten oder durch vorherige Arbeit Ansprüche aus der Sozialversicherung erworben haben.

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