Freiburg (DT/KNA) Für die Beibehaltung des arbeitsrechtlichen Sonderwegs der Kirchen plädiert der Vorsitzende der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes, der Kölner Dompropst Norbert Feldhoff. In einem Beitrag für die Zeitschrift „neue caritas“ kritisiert Feldhoff zugleich kirchliche Arbeitgeber, die die entsprechende Grundordnung nicht anwenden, weil sie geringere Löhne zahlen wollen. Die Apostolische Signatur, der vatikanische Gerichtshof, hatte im April entschieden, dass kirchliche Rechtsträger Einrichtungen betreiben dürfen, ohne das kirchliche Arbeitsrecht anzuwenden. Der sogenannte Dritte Weg gilt demnach zwingend nur für die Einrichtungen, die der bischöflichen Gesetzgebung unterstehen.
Dritter Weg für alle
Feldhoff: Kirchlichen Sonderweg im Arbeitsrecht beibehalten