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Das Recht als „Wirtschaftsgut“

Rein rechtsstaatlich lässt sich der Ecclestone-„Deal“ nicht in Frage stellen. Der fade Beigeschmack hat andere Gründe. Von Friedrich von Westpahlen
Foto: dpa | 100 Millionen Dollar bezahlt und als freier Mann das Gericht verlassen: Bernie Ecclestone mit seinem Anwalt Norbert Scharf. Ein „normaler“ Angeklagter kann sich solch einen Star-Anwalt nicht leisten. Wer sie zahlen kann, profitiert dafür auch von deren PR-Kontakten und ihrer hohen Reputation bei Gerichten und Staatsanwaltschaften.

„Kassenjustiz“, jedenfalls aber „Klassenjustiz“ ätzten einflussreiche Medien, um ihren Unmut über den Ausgang des Strafverfahrens gegen Bernie Ecclestone freien Lauf zu lassen. Für den Riesenbetrag von 100 Millionen Dollar hat das Landgericht München mit Zustimmung von Staatsanwaltschaft und Verteidigung das gegen Ecclestone anhängige Strafverfahren wegen des Verdachts der Bestechung eingestellt. Ecclestone ist ein freier Mann. Strafrechtlich bleibt kein Makel auf seiner Weste zurück.

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