Kassel (DT/dpa) Das Bundessozialgericht (BSG) muss sich in diesem Jahr unter anderem mit den Kosten von Deutschkursen für Asylbewerber und Datenschutzregelungen für Erwerbslose befassen. So prüft das höchste deutsche Sozialgericht den Datenabgleich von Jobcenter und Steuerbehörde bei Arbeitslosen. Auf diese Weise kann das Jobcenter Informationen über Kapitalerträge erhalten. Die Frage ist, ob das Recht auf informelle Selbstbestimmung dem entgegensteht oder nicht.