Erstens: Abwehr der Finanz- und Wirtschaftskrise werden staatssozialistische Maßnahmen ergriffen, die nicht mehr mit der Sozialen Marktwirtschaft vereinbar sind. Der Staat beschränkt sich nicht auf eine Rahmenordnungskompetenz, sondern greift durch Verstaatlichung, Vergesellschaftung, industriepolitische Planungsvorgaben, Subventionen, Protektionen oder sonstige Interventionen in wirtschaftliche Belange ein. Dies begründet er mit dem Gemeinwohl, dem er zu dienen hat. Dabei gerät er aber in Konflikt mit dem Subsidiaritätsprinzip und mit der Privateigentumsordnung. Zur Behebung eines allgemein drohenden Notstands kann die kurzfristige ultima ratio des Staates die langfristige wirtschaftsethische Rationalität nur vorübergehend ablösen.
Acht Thesen zu Staat und Markt
Warum es gerade jetzt auf die Mobilisierung der geistig-moralischen Kräfte ankommt