Es ist mehr als eine bange Frage, ob sich denn ein dramatischer Verfassungskonflikt zwischen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und dem Verfassungsgericht in Karlsruhe anbahnt. Dieser könnte sich nämlich mit kaum vorhersehbaren Konsequenzen für das europäische Verfassungsgefüge spätestens im Sommer ergeben, wenn nämlich der EuGH in seinem Urteil über das Recht der Europäischen Zentralbank (EZB), Staatsanleihen im Rahmen des OMT-Programms („Outright Monetary Transactions“) unbegrenzt zu kaufen, dem Votum des spanischen Generalanwalts Pedro Cruz Villalón folgen sollte. Denn dann stellt sich die Frage, wer beherrscht wen? Wer erklärt wem den Krieg?
Wer erklärt wem den Krieg?
Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes hat der EZB breites Ermessen für ihre Geldpolitik zugebilligt. Der sich dadurch anbahnende Konflikt könnte erhebliche Folgen für das europäische Verfassungsgefüge haben. Eine Analyse. Von Friedrich Graf von Westphalen