Der Bundesfinanzhof (BFH) hält verschiedene Regeln des Erbschaftssteuergesetzes (2009) wegen ihres Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz für verfassungswidrig. Konkret sind dies die Befreiung für Betriebsvermögen, für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie für das Halten von Kapitalanteilen von dieser Steuer. Liest man die Argumentation, dann fällt es sehr schwer zu glauben, das Bundesverfassungsgericht werde nach der mündlichen Verhandlung in dieser Woche seine endgültige Entscheidung in einem anderen Licht sehen.
Vor schwieriger Aufgabe
Das Erbschaftssteuergesetz wird in Karlsruhe kaum Bestand haben. Von Friedrich von Westphalen