Kassel (DT/dpa) Die Hartz-IV-Reform von 2011 ist nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts verfassungsgemäß. Die Bundesregierung verstoße mit den seinerzeit neu geregelten Hartz-IV-Sätzen nicht gegen das Grundrecht auf Menschenwürde und gegen das Sozialstaatsprinzip, befanden die Kasseler Richter. „Die Höhe des Regelbedarfes für Alleinstehende ist vom Gesetzgeber nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig festgesetzt worden“, sagte der Senatsvorsitzende Peter Udsching. Die Argumente der Klägerin seien ebenso wenig überzeugend gewesen wie eine Entscheidung des Berliner Sozialgerichts, das die Regelsätze für zu niedrig und deshalb verfassungswidrig hält. (Az: B 14 AS 153/11 R und B 14 AS 189/11 R).