Wien (DT) Nach monatelangen, dem Vernehmen nach durchaus zähen Verhandlungen hat das österreichische Finanzministerium vor wenigen Tagen eine Liste von Organisationen erstellt und veröffentlicht, an die rückwirkend ab 1. Januar 2009 steuerbegünstigt gespendet werden kann. In Österreich sind Spenden als freiwillige Zuwendungen grundsätzlich nicht abzugsfähig. Ausnahmen waren schon bisher bestimmte Museen, Erwachsenenbildungs- und Forschungsprojekte, die das Finanzministerium auf 17 Seiten penibel auflistet.
Österreich fördert Mildtätigkeit
100 Millionen weniger für den Finanzminister: Spenden an 271 Organisationen werden steuerlich absetzbar