Grund und Boden lassen sich nicht beliebig vermehren. Jeder Quadratmeter ist katastermäßig erfasst, mal mehr, mal weniger infrastrukturell erschlossen und einer Kommune zugeordnet. Damit entsteht für die Gemeinden einiger Aufwand, den man sich gern und gerechterweise mit einem Bodenzins, der Grundsteuer, vergüten lässt. Die Berechnungsgrundlage dieser Substanzsteuer auf Eigentum, aber auch Erbbaurechte an Grundstücken, ist der Wert des Grundstücks. Das „Grundsteuergesetz“ ermächtigt die Finanzbehörden, Einheitswerte zur Feststellung des Grundsteuermessbetrags festzulegen.
Wirtschaft und Soziales
Neuer Grund für eine Steuer
Die Folgen des Grundsteuer-Urteils des Verfassungsgerichtes. Von Richard Schütze