Düsseldorf (DT/KNA) Das bereits im November verkündete Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Streikrecht bei den Kirchen hat nach einem Zeitungsbericht eine höhere Brisanz als bisher angenommen. Wie die in Düsseldorf erscheinende „Rheinische Post“ am Donnerstag berichtet, definiert das Gericht in der jetzt bekannt gewordenen Urteilsbegründung, was ein kirchlicher Betrieb ist und was nicht. Diese Definition könnte massive Folgen haben, denn die Frage nach der Zugehörigkeit entscheidet unter anderem darüber, wie in den Unternehmen die Löhne gefunden werden.
Massive Folgen für Kirchen
Urteil zum Streikrecht definiert, was ein kirchlicher Betrieb ist