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Kolumne: Von Rechtsethik zu Rechtspragmatik

Von Ulrike Kostka

Wir erleben zurzeit eine Rechtspragmatik, die mit Rechtsethik nur noch wenig zu tun hat. Das Recht hat die Funktion, Grundregeln des Zusammenlebens zu regeln, individuelle und kollektive Grundrechte und Güter zu sichern. Aber hat es auch die Funktion, indirekt Flüchtlingsbewegungen zu begrenzen? Natürlich ist die Flüchtlingssituation eine große Herausforderung und die gesamteuropäische Solidarität mehr als enttäuschend. Europa handelt blauäugig, wenn es die Flüchtlingsthematik nicht als gemeinsame Aufgabe erkennt und angeht. Denn kein Land kann es allein schaffen oder sich abgrenzen. Eine Politik der Abschottung wird auch an den europäischen Grenzen nicht funktionieren.

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