Die im Koalitionsvertrag beschlossene Anrechnung eines zweiten Entgeltpunktes für Kindererziehungszeiten in der Rente auch für vor 1992 geborene Kinder erhitzt seit geraumer Zeit die politischen Gemüter in Parteien, Gewerkschaften, Verbänden und den Medien. Aktuell steht sie durch ein mögliches Scheitern des Rentenpakets erneut stark in Frage. Erfreuliche Einigkeit besteht im Rahmen des politisch Sagbaren darüber, dass Kindererziehung eine gesellschaftspolitisch wichtige und durchaus fordernde Tätigkeit ist. Auch besteht Einvernehmen darin, dass diese in früheren Jahrzehnten noch schwieriger mit existenz- und alterssichernder Erwerbsarbeit vereinbart werden konnte, als das teilweise auch heute noch immer der Fall ist.
Kolumne: Rente: An einem Strang ziehen
Von Heike Berger