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Kolumne: Pflegefall Deutschland

Von Klaus Baumann
Foto: priv | Professor Klaus Baumann.

Am 11. Juli 2014 billigte der Bundesrat erste Schritte einer Reform der Pflegeversicherung, insbesondere Beitragssteigerungen und erstmals dynamisierte Pflegesatzerhöhungen. Die neuen zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen und Ansprüche der Pflegestufe 0 auf Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege entwickeln die ersten Schritte des „Pflegeneuausrichtungsgesetzes“ von 2013 weiter. Dieses hatte erstmals als Pflegestufe 0 und dann in jeder weiteren Stufe Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, in der Regel mit Demenz, als erschwerend berücksichtigt.

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