Der Bundestag diskutierte kürzlich intensiv über die „doppelte Widerspruchslösung“ bei der Organspende. Die Diskussion gehört auch mitten in die Gesellschaft, wenn die Zahl dringend benötigter Organe steigen soll. Immerhin sind circa 10 000 Menschen davon abhängig. Die „doppelte Widerspruchslösung“ ist meines Erachtens ethisch verantwortbar. Es geht nicht darum, Menschen zur Spende zu zwingen, womit ja auch der Begriff der Spende seiner Bedeutung enthoben wäre. Es geht darum, dafür zu sorgen, dass sich jeder damit beschäftigt. Ob dann das Recht auf Selbstbestimmung verletzt wird hängt davon ab, wie man diesen Begriff versteht: als ein Recht auf subjektive Wunscherfüllung, das auf den eigenen Vorteil bedacht ist ...
Kolumne: Organspende - Systemwandel jetzt
Die Diskussion über die doppelte Widerspruchslösung bei der Organspende gehört auch mitten in die Gesellschaft, wenn die Zahl dringend benötigter Organe steigen soll. Von Marius Menke