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Kolumne: Leerverkäufe nicht verbieten

Im Zuge der weltweiten Finanzkrise reagierten zahlreiche Länder mit Einschränkungen sogenannter Leerverkäufe. Nachdem bereits im vergangenen Jahr der deutsche Gesetzgeber zur Vorbeugung gegen Kursstürze an den Börsen sogenannte ungedeckte Leerverkäufe im Grundsatz verboten hatte, folgten Mitte August weitere Länder des Euroraums – Griechenland, Frankreich, Italien, Spanien und Belgien – und führten Leerverkaufsverbote ein oder weiteten bestehende Verbote aus.

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