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Kolumne: Heillose Grundrente

Die Rentenversicherung ist mit dem Fürsorgeprinzip des effektiven Sozialstaates nicht in Einklang zu bringen. Von Peter Schallenberg
kolumne: Heillose Grundrente
| Der Autor lehrt Moraltheologie und Ethik an der Theologischen Fakultät Paderborn. Und er ist Direktor der Katholischen Sozialwissenschaftlichen Zentralstelle, die diese Kolumne mit herausgibt.

Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil hat einen scheinbar gerechten und sinnvollen Vorschlag gemacht zur Ausweitung der Rentenversicherung und zur Ausweitung zugleich des Sozialstaates: Zukünftig soll nach seinen Plänen, ohne dass dies im Kabinett oder mit dem Kanzleramt bisher abgesprochen war, jeder mit mindestens 35 Jahren Grundrentenzeit Anrecht auf Grundsicherung im Alter haben. Damit soll Menschen mit nur sehr geringer gesetzlicher Rente der Gang zum städtischen Grundsicherungsamt und der damit verbundene Nachweis ihrer Bedürftigkeit erspart bleiben.

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