Die deutsche Sozialversicherung muss dringend reformiert werden. Denn Familien werden in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung systematisch benachteiligt, indem sie trotz der hohen Kosten der Kindererziehung mit gleich hohen Beiträgen belastet werden wie Kinderlose. Das ist nicht nur ein Gerechtigkeits-, sondern auch ein verfassungsrechtliches Problem. Bereits 2001 hat das Bundesverfassungsgericht im sogenannten Pflegeversicherungsurteil entschieden, dass es dem allgemeinen Gleichheitssatz des Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes widerspricht, wenn bei der Beitragshöhe nicht danach differenziert wird, ob Kinder betreut und erzogen werden. Der Gleichheitssatz des Grundgesetz fordert nicht nur, dass Gleiches gleich, sondern auch, ...
Kolumne: Gerechtigkeit für Familien
Von Matthias Dantlgraber