Bei den Zuständigkeiten der Europäischen Union gibt es seit jeher ein Ungleichgewicht zwischen wirtschaftlichen und sozialen Kompetenzen. Da die Integration mit dem Ziel eines Binnenmarktes begonnen hat, wurde Wirtschaft immer groß geschrieben. Die Sozialpolitik stand dagegen im Schatten, und es gab nur wenige Bestimmungen, die sich zu diesem Bereich zählen lassen. Insofern ist die Sozialpolitik Zuständigkeit der Mitgliedstaaten geblieben. Das ist angesichts der verschiedenen wohlfahrtsstaatlichen Traditionen und des unterschiedlichen sozialen Niveaus im Grundsatz auch nicht verkehrt.
Kolumne: Europas soziale Dimension
Von Matthias Belafi