In den letzten Jahren ist viel Energie in die Diskussion über die „neue Familienpolitik“ und die bessere Vereinbarkeit von Kindererziehung und Berufstätigkeit geflossen. Diese ist indes für viele Eltern längst nicht mehr eine Frage des Wollens, sondern zum Muss geworden. In besonderer Schärfe erfahren dies alleinerziehende Eltern. So wurde in einem Urteil des Bundesgerichtshofs zum nachehelichen Unterhalt festgehalten, dass die Mutter eines Grundschulkindes in der Regel zur Vollzeit-Berufstätigkeit verpflichtet ist und keinen Unterhaltsanspruch gegenüber ihrem früheren Ehepartner hat. Die Beweislast, dass eine Vollzeit-Berufstätigkeit für Kind(er) oder betreuenden Elternteil nicht zumutbar ist, liegt bei ihm oder ihr selbst.
Kolumne: Entkernung der Familie droht
Von Hubert Wissing