In der ersten Aprilhälfte tauchte in den Medien die Nachricht auf, das Innenministerium bereite eine Grundgesetzänderung mit dem Ziel vor, die verfassungsrechtliche Grundlage für ein neues Luftsicherheitsgesetz zu legen. Folgt man diesen Berichten, ging es nur darum, dem Verteidigungsminister die Kompetenz zu übertragen, Abfangjägern den Befehl zu erteilen, entführte Passagiermaschinen zu verfolgen und abzudrängen. Ein Abschuss sei nach wie vor tabu. Diese Pläne seien auf heftigen Widerstand gestoßen und deshalb zurückgezogen worden.
Kolumne: Die unbemerkte Debatte
Von Gerhard Beestermöller