Die emotional hoch aufgeladene Diskussion um das Betreuungsgeld ist noch nicht abgeflaut, da eröffnet sich bereits ein neues familienpolitisches Konfliktfeld: die steuerliche Behandlung der Ehe. Seit 1957 werden in Deutschland Ehepaare nach dem sogenannten Splittingverfahren besteuert. Das bedeutet, dass bei Verheirateten das Haushaltseinkommen zunächst halbiert und auf dieser Grundlage der Steuertarif angewendet wird. In der Konsequenz führt das dazu, dass die Steuerbelastung von Verheirateten im Vergleich zur getrennten Veranlagung sinkt, sofern sich die Einkünfte zwischen den Ehepartnern unterscheiden.
Kolumne: Die Ehe und der Steuerstaat
Von Jörg Althammer