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Karlsruhe soll eingreifen

Der Sozialverband VdK sieht die Grundrechte von Pflegebedürftigen bedroht und bereitet eine Verfassungsbeschwerde vor. Von Reinhard Nixdorf
Foto: dpa | Pflegebedürftige: Würde bedroht?

Dass die Menschenwürde unantastbar ist, sagt schon das Grundgesetz. Aber im Alter, gar im Pflegeheim, ist es mit der Würde des Menschen oft nicht mehr weit her. Altenheimbewohner werden ans Bett fixiert, reglementiert, oder mit Medikamenten ruhiggestellt. Experten schätzen, dass zwanzig Prozent der Bewohner von Alten- und Pflegeheimen nicht adäquat versorgt werden. Der Sozialverband VdK sieht darin grundrechtswidrige Zustände als Folge gesetzgeberischen Unterlassens und strebt eine Verfassungsbeschwerde an, die er im August beim Bundesverfassungsgericht einreichen will.

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