Arbeitsplätze würden vernichtet, Preise massiv steigen, Betriebe schließen – solche Schreckensszenarien zeichneten die Kritiker des Mindestlohns an die Wand, bevor das ,,Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns" eingeführt wurde. Am 10. April ist das Gesetz hundert Tage in Kraft. Es schreibt einen Stundenlohn von mindestens 8,50 Euro vor, ausgenommen sind Schülerpraktikanten, Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Erwerbstätigkeit, Auszubildende und Jugendliche ohne Berufsausbildung.
Hundert Tage Mindestlohn
Schreckensszenarien sind ausgeblieben, die Bürokratie bleibt ein Problem. Von Reinhard Nixdorf