Rom/Wien (DT/sb) Beim Schutz der Grundrechte braucht es nach Ansicht des Verfassungsrechtlers und langjährigen Präsidenten des österreichischen Bundesrates, Herbert Schambeck, „vor allem den Schutz des Lebens, beginnend mit dem Schutz des noch ungeborenen Lebens und bis zu dessen Ende“. Schambeck zitierte in diesem Zusammenhang den einstigen Wiener Kardinal Franz König, keiner solle durch die Hand eines Menschen sterben, sondern begleitet von der helfenden Hand eines anderen Menschen.
Grundrechte beginnen mit dem Lebensschutz
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