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EU: Erbschaften nicht mehrfach besteuern

Brüssel (DT/KNA) Die EU-Kommission appelliert an die EU-Staaten, Doppel- und Mehrfachbesteuerung bei grenzüberschreitenden Erbschaften zu vermeiden. In den am Donnerstag in Brüssel beschlossenen Empfehlungen werden die Mitgliedsländer aufgerufen, „angemessene Entlastungen“ vorzunehmen. Eine Harmonisierung der Erbschaftssteuern in der EU ist aber nicht vorgesehen. EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta erklärte, bei der grenzübergreifenden Erbschaftssteuer gebe es ein großes Maß an Unsicherheit. Die bestehenden Regeln könnten das Recht auf Freizügigkeit einschränken. Kleine Änderungen reichten aber schon aus, um Hunderttausenden in Europa von Nutzen zu sein.

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