Straßburg (DT/dpa) Konfessionslose können über ihren Ehepartner an der Kirchensteuer beteiligt werden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat an der deutschen Regelung nichts auszusetzen, wie das Gericht am Donnerstag in Straßburg entschied. Auch wer keiner Konfession angehört, zahlt in Deutschland unter Umständen indirekt Kirchensteuer. Betroffen sind etwa Menschen, die mit einem Kirchenmitglied verheiratet sind und bei der Einkommensteuererklärung gemeinsam veranlagt werden. Die Kläger sahen sich in ihrer Religionsfreiheit beeinträchtigt. Vor dem Bundesverfassungsgericht waren sie damit bereits gescheitert. Auch der EGMR wies ihre Klagen ab.