Berlin (DT/PM) Im Verfahren um die erforderliche Kirchenmitgliedschaft einer Stellenbewerberin in der Diakonie hat das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung e. V. nun eine Verfassungsklage gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts und mittelbar gegen eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs erhoben. „Wir sehen uns in unzulässiger Weise in unserem verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrecht beschränkt", erklärte Diakonie-Präsident Ulrich Lilie am vergangenen Dienstag.