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Werbeverbot für Abtreibungen: Verbände fordern Abschaffung

In einem Brief an die Bundesregierungund die Koalitionsfraktionen fordern mehrere Verbände, "umfassende Informationsfreiheit über Schwangerschaftsabbrüche" zu garantieren. Über den Paragrafen 219a wird seit Monaten diskutiert.
Petition zum Abtreibungsrecht
Foto: Michel Arriens (Change.org) | HANDOUT - Unterstützer der Petition zum Abtreibungsrecht demonstrieren am 12.12.2017 vor dem Reichstag in Berlin.

Mehrere Verbände fordern in einem Brief an die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen die Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen. „Wir fordern Sie auf: Garantieren Sie umfassende Informationsfreiheit über Schwangerschaftsabbrüche und heben Sie den Paragraf 219a auf“, heißt es in dem am Montag veröffentlichten Brief.

Über das in Paragraf 219a festgeschriebene Werbeverbot für Abtreibungen wird seit Monaten diskutiert. Die Regelung untersagt „das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen“ von Abtreibungen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in „grob anstößiger Weise“ geschieht. Der Paragraf soll verhindern, dass eine Abtreibung als normale ärztliche Leistung dargestellt und kommerzialisiert wird.

Zu den Unterzeichnern gehören unter anderem die Arbeiterwohlfahrt, das Zukunftsforum Familie, der Verband alleinerziehender Mütter und Väter, der Humanistische Verband Deutschland, der Bundesverband pro familia, der Bundesverband der Mütterzentren sowie die Grünen und die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen.

Anlass für die derzeitige Debatte war die Verurteilung der Gießener Ärztin Kristina Hänel Ende 2017 wegen unerlaubter Werbung für Abtreibungen auf ihrer Internetseite. Die große Koalition verständigte sich im März darauf, dass das SPD-geführte Justizministerium einen Vorschlag zur Neuregelung vorlegen soll. Die Union ist gegen die Abschaffung, große Teile der SPD dafür.

Die Kirchen sind für die Beibehaltung des Paragrafen. Für die katholische Kirche ist er eine wichtige Säule des Anfang der 1990er Jahre gefundenen Kompromisses über Abtreibung, zu dem auch die Beratungspflicht gehört. Mit einer Abschaffung bestünde die Gefahr, dass eine Abtreibung als eine normale Dienstleistung angesehen werde.

DT/KNA

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Bundesverbände SPD Schwangerschaftsabbruch

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