Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Berlin

Weg mit dem Embryonenschutz

Die Nationale Akademie der Wissenschaft will die Forschung an menschlichen Embryonen erlauben – Paaren soll die „Spendung“ von Embryonen für die Forschung gestattet werden.
Embryo erhält eine kleine Dosis Cas9-Protein und PCSK9 sgRNA in einem Spermieninjektionsmikroskop
Foto: Mark Schiefelbein (AP) | 09.10.2018, China, Shenzhen: Ein Embryo erhält eine kleine Dosis Cas9-Protein und PCSK9 sgRNA in einem Spermieninjektionsmikroskop in einem Labor in Shenzhen in der südchinesischen Provinz Guangdong.

Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina fordert eine „Neubewertung des Schutzes von In-vitro Embryonen in Deutschland“. In einer am Mittwoch (26.5.) veröffentlichten gleichnamigen Stellungnahme empfiehlt die Lepoldina, das Verbot der Forschung an extrakorporal hergestellten menschlichen Embryonen aufzuheben.

Paare, die sich einer künstlichen Befruchtung unterziehen, sollten die Möglichkeit erhalten, dabei erzeugte und für „überzählig“ erachtete Embryonen für „hochrangige Forschungsziele“ „zu spenden“, heißt es in der 55-seitigen Stellungnahme. In Deutschland verbietet dies bisher das Embryonenschutzgesetz (EschG).

Lesen Sie auch:

Erlaubnis zur Herstellung embryonaler Stammzelllinien gefordert

Ermöglicht werden soll nach Ansicht der Leopoldina ferner die Gewinnung humaner embryonaler Stammzellen. Auch dies ist in Deutschland verboten. Seit 2002 erlaubt das Stammzellgesetz (StZG) jedoch in Ausnahmefällen die Einfuhr und Verwendung embryonaler Stammzelllinien, die im Ausland hergestellt wurden.

Für die Gewinnung embryonaler Stammzelllinien müssen menschliche Embryonen getötet werden. Forscher, die mit ihren Zellen in Deutschland forschen wollen, müssen eine Genehmigung zu deren Import und Verwendung beim Robert-Koch-Institut (RKI) beantragen. Dabei müssen sie ihr jeweiliges Forschungsvorhaben erläutern und insbesondere darlegen, warum das von ihnen verfolgte Forschungsziel als „hochrangig“ betrachtet werden muss und warum es nicht auch auf anderen Wegen erreichen lässt. Eine interdisziplinär zusammengesetzte Ethikkommission prüft die Anträge (Einzelfallprüfung) und befürwortet anschließend entweder den Import oder empfiehlt dessen Ablehnung.

Anspruch auf Schutz des Lebens

Die katholische Kirche lehnt jede embryonenverbrauchende Forschung ab. Nach Ansicht der Kirche muss auch ein im Labor erzeugter Embryo vom Moment seiner Entstehung an, als Person betrachtet werden, die über dieselbe Würde verfügt, wie alle anderen Personen und der daher prinzipiell auch der gleiche Schutz gewähren ist.  DT/reh

Was in der Stellungnahme der Leopoldina alles noch gefordert bzw. zu diskutieren angeregt wird, stellt Tagespost-Bioethik-Korrespondent Stefan Rehder in der kommenden Ausgabe vor.

Themen & Autoren
Vorabmeldung Embryonen Embryonenschutzgesetz Stammzellgesetz

Weitere Artikel

Bundesforschungsministerin will Embryonenschutzgesetz und Stammzellgesetz neu bewerten.
10.10.2023, 10 Uhr
Meldung

Kirche

Eine Tagung in Stift Heiligenkreuz mit Erzbischof Georg Gänswein und Kardinal Kurt Koch befasste sich mit der Relevanz des Priestertums heute. 
18.04.2024, 13 Uhr
Leander Lott